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Auch mit Einschränkungen –

kann man sich bestens darstellen

Katalogberufe – z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Heilpraktiker und Apotheker unterliegen laut Gesetz einer eingeschränkten Werbefreiheit. Dies ist natürlich sinnvoll, damit sich der jeweilige Kunde, Mandant oder Patient sich auf unabhängige und neutrale Beratung verlassen kann, auf die er angewiesen ist.
Auf der anderen Seite ist es in dieser konkurrierenden Gesellschaft schwierig ohne eben diese Werbung in der Praxis zu überleben.
– Informationswiedergabe ist immer erlaubt...nur eben nicht marktschreierisch oder reklamehaft.

Wir von Spread@ haben einige Kunden aus der Branche der Katalogberufe und können Ihnen deshalb kompetent helfen, auf sich aufmerksam zu machen – ohne dabei die Ihnen aufgelegten Werberichtlinien zu verletzen.

Beispielsweise sollten Sie ordentliche Geschäftspapiere (auch mit Logo) einsetzen – dies ist schließlich der bleibende Eindruck...
Auch andere kundenorientierte Informationen können Ihren Kunden, Patienten oder Mandanten zu Ihrer Praxis führen und an sie binden. Gerade in diesen Berufen sind einfallsreiche Periodika und auch „News”-Folder höchst effektiv.


Einige Angebote finden Sie hier.

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per Post, Mail oder Anfrageformular.