Auch mit
Einschränkungen
kann man sich bestens
darstellen
Katalogberufe z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater,
Architekten, Wirtschaftsprüfer, Heilpraktiker und Apotheker
unterliegen laut Gesetz einer eingeschränkten Werbefreiheit.
Dies ist natürlich sinnvoll, damit sich der jeweilige Kunde,
Mandant oder Patient sich auf unabhängige und neutrale Beratung
verlassen kann, auf die er angewiesen ist.
Auf der anderen Seite ist es in dieser konkurrierenden Gesellschaft
schwierig ohne eben diese Werbung in der Praxis zu überleben.
Informationswiedergabe ist immer erlaubt...nur eben nicht
marktschreierisch oder reklamehaft.
Wir von Spread@ haben einige Kunden aus der Branche der Katalogberufe
und können Ihnen deshalb kompetent helfen, auf sich aufmerksam
zu machen ohne dabei die Ihnen aufgelegten Werberichtlinien
zu verletzen.
Beispielsweise sollten Sie ordentliche Geschäftspapiere (auch
mit Logo) einsetzen dies ist schließlich der bleibende
Eindruck...
Auch andere kundenorientierte Informationen können Ihren Kunden,
Patienten oder Mandanten zu Ihrer Praxis führen und an sie
binden. Gerade in diesen Berufen sind einfallsreiche Periodika und
auch News-Folder höchst effektiv.
Einige Angebote finden Sie hier.
Ansonsten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf,
per Post, Mail
oder Anfrageformular.
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